Großaufnahme der Kita von draußen

Die Satzung von unserem Verein FamilienBande e.V.


1.

Der Name von unserem Verein ist:
FamilienBande e.V.
Der Sitz von unserem Verein ist in Zülpich.
Unser Verein ist im Vereins-Register eingetragen.

Zeichnung von Papieren und Dokumenten

2.

Unser Verein hat die Aufgaben:

  • Jugendhilfe
  • Erziehung
  • Bildung

Der Verein hat für diese Aufgaben 2 Kitas gebaut.
In unseren Kitas bekommen Kinder Betreuung und Bildung.


Der Verein kann außer der Betreuung in der Kita
auch noch andere Angebote machen.

Zum Beispiel:

  • Kurse
  • Spiel-Gruppen
  • Vorträge
  • andere Veranstaltungen
Zeichnung von Kindern, die mit einem Pony spielen

Der Verein will keinen Gewinn mit seinen Angeboten machen.
Der Verein ist gemein-nützig.


3.

Jeder kann Mitglied im Verein FamilienBande e.V. werden.
Man zahlt dann einen Mitglieds-Beitrag.
Damit unterstützt man den Verein.
Die Erziehungs-Berechtigten von allen Kindern in unseren Kitas werden automatisch Mitglieder in unserem Verein.
Man kann auch einen schriftlichen Antrag stellen.
Die Mitglieder im Verein entscheiden über die Aufnahme von neuen Mitgliedern.

Zeichnung von zwei Eltern, die miteinander reden

Man kann immer zum Ende des nächsten Monats
aus unserem Verein austreten.
Gezahlte Mitglieds-Beiträge zahlen wir nicht zurück.
Die Erziehungs-Berechtigten sind nur so lange im Verein.
wie ihr Kind von uns betreut wird.


4.

Der Vorstand und die Mitglieder-Versammlung
sind die wichtigsten Gruppen in unserem Verein.


5.

Einmal im Jahr ist unsere Mitglieder-Versammlung.
Dazu laden wir mindestens 14 Tage vorher ein.
Bei der Mitglieder-Versammlung entscheiden wir wichtige Dinge.
Zum Beispiel wie hoch der Mitglieds-Beitrag sein soll.

Zeichnung von einigen Euro-Scheinen

6.

Die Mitglieder-Versammlung wählt den Vorstand.
3 oder 5 Leute gehören zum Vorstand.
Alle 3 Jahre wird der Vorstand neu gewählt.
Zum Vorstand sollte immer jemand von den Eltern gehören.
Und eine Erzieherin oder ein Erzieher.
Die Vorstands-Mitglieder können für ihre Arbeit im Vorstand Geld bekommen.
2 Mitglieder aus dem Vorstand können den Verein vor Gericht vertreten.


Der Vorstand gibt sich Regeln für seine Arbeit.
Die Regeln stehen in der Geschäfts-Ordnung.


7.

Der monatliche Mitglieds-Beitrag für den Verein beträgt mindestens?
2,50 Euro.


8.

Der Verein kann sich auflösen.
Dafür muss es eine besondere Mitglieder-Versammlung geben.
Mindestens drei Viertel von allen Mitgliedern bei der Versammlung
müssen für die Auflösung von dem Verein stimmen.
Das Geld von unserem Verein geht bei einer Auflösung an den
Deutschen Paritätischen Wohlfahrts-Verband NRW in Wuppertal.



Diese Regeln gelten auch,
wenn der Verein nicht mehr gemeinnützig arbeiten will.
Das kann auch nur die Mitglieder-Versammlung beschließen.
Auch dann geht das Geld an den Wohlfahrts-Verband.


9.

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister und bis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt alle zur Eintragung des Vereins und zur Erreichung der Gemeinnützigkeit notwendigen formalen Änderungen dieser Satzung in eigener Verantwortung vorzunehmen.